Leistungen
Sicherheit- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Werden bei einem Bauvorhaben mehrere Firmen eingesetzt, so muß der Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle aufeinander abgestimmt werden.
Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellenVO) richtet sich an den Bauherrn als Veranlasser des Bauvorhabens und verpflichtet ihn zur Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzbestim- mungen auf der Baustelle. Bei Baumaßnahmen, an denen mehrere Arbeitgeber beteiligt sind, ist ein geeigneter Koordinator während der Planungs- und Bauphase einzusetzen.
Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben müssen Koordinatoren über Erfahrung in der Bauabwicklung und über Fachkenntnisse im Arbeitsschutz auf Baustellen verfügen.
Durch frühzeitige Bestellung des Koordinators bereits in der Planungsphase können sicherheitsrelevante Empfehlungen für die Koordination der Gewerke und für Leistungen zur Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen auf der Baustelle, die der Bauherr erbringen muss, bei der Termin- planung und der Aufstellung der Leistungsverzeichnisse berücksichtigt werden.
Dies vermeidet Störungen im Bauablauf und Nachforderungen der Unternehmen bei Fehlen von Sicherheitseinrichtungen, die allen Firmen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stehen müssen.